Leistungen

Als innovative Steuerkanzlei im Wangerland und Stemwede stellen wir Sie ins Zentrum unserer Dienstleistung.

Jahresabschluss; Berichte und die Planung

Ein aussagekräftiger Jahresabschluss stellt den Erfolg Ihres unternehmerischen Handelns dar und liefert grundlegende Entscheidungshilfen. Ein professionell aufbereiteter und präsentierter Jahresabschluss ist das Aushängeschild Ihrer Unternehmung und unter anderem für Finanzierungsgespräche bei Banken unerlässlich. Gern begleiten wir Sie zu den Gesprächen mit Ihrer Hausbank.

Finanzbuchhaltung / Lohn- und Gehalt

Planung, Controlling und die ordnungsmäßige, zeitnahe Finanzbuchführung sind eine unverzichtbare Grundlage für die betriebliche Entscheidungsfindung. Die Auswertungen geben erforderliche Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und schaffen damit Voraussetzungen für richtige Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt. Mit DATEV-Unternehmen-Online tauschen Sie Daten und Belege Ihres Unternehmens elektronisch mit uns aus. Mit einem Scanner digitalisieren Sie Ihre Belege. Diese stehen uns sofort online zur Verfügung. Auf dieser Basis erstellen wir die Finanz- oder Lohnbuchführung. Die Originale bleiben im Unternehmen und Ihre individuell gesteuerten Auswertungen stehen jederzeit online für Ihr Unternehmen bereit.

Die Erstellung einer korrekten Lohnbuchhaltung gehört inzwischen zu den kompliziertesten Bereichen des Steuer- und Abgabenrechts. Neben den Vorschriften des Lohnsteuerrechtes sind auch Fragen des sozialversicherungsrechtlichen Bereiches relevant und die Anforderungen an den Arbeitgeber steigen ständig.

Stellen Sie für Ihr Unternehmen ein individuelles Leistungspaket zusammen, bis hin zur komplett digitalen Lohnbuchführung - z.B. nach Übermittlung der Daten (Std. / Brutto- und Nettoabzüge) in unsere Kanzlei.

Ständig wachsende Anforderungen aus dem Steuer- und Abgabenrecht belasten zunehmend die Steuerbürger bei der Erfüllung der Erklärungspflichten. Als beratendes Team werden wir laufend über Änderungen informiert und geschult. Das Steuerrecht fordert uns als Spezialisten. Auch steht uns das Wissen von Experten zur Verfügung auf das wir zugreifen können, sei es in Datenbanken oder in Kooperationen. Interne Qualitätssicherungen garantieren hochwertige und effiziente Ergebnisse.

Die Erstellung der Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen gehört zu unserer täglichen Aufgabe. Zusätzliche Dienstleistungen bieten wir u.a. für Planung und Optimierung zukünftiger Steuerbelastungen, insbesondere:

  • die Planung zur Senkung der Belastung
  • Optimale Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
  • Grenzüberschreitende Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen
  • Gutachten zu steuerlichen Fragen
  • Erbrechtliche und schenkungssteuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung bei Kauf / Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen
  • Anträge in steuerlichen Angelegenheiten wie z.B. Anträge auf Anpassung / Herabsetzung von Vorauszahlungen oder Stundungs- bzw. Ratenzahlungsanträge sowie Fristverlängerungsanträge

Unterschiedliche Ansichten und Rechtsauffassungen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung sind vorprogrammiert. Was häufig folgt, sind Rechtsbehelfe und finanzgerichtliche Verfahren.

Wir vertreten Sie professionell im Einspruchsverfahren und im Finanzgerichtsprozess. Und wenn es denn sein muss, auch im Steuerstrafverfahren.

Unser Wirtschaftssystem lebt vom Engagement, den Ideen und der Risikobereitschaft von Unternehmensgründern. Bei der Gründung sind jedoch viele Eckpunkte zu bedenken und umzusetzen, um die erste Zeit nach der Gründung erfolgreich am Markt zu bestehen, denn – „die jungen Unternehmen sind zunächst nicht viel mehr als Gesellschaften mit beschränkter Hoffnung“. Mehr als die Hälfte aller Existenzgründungen scheitern bereits in den ersten drei Jahren. Und die Gründe?

Nicht fehlendes Know-how oder persönlicher Einsatz, sondern überwiegend eine nicht ausreichende und gründliche Planung. Sie entwickeln die Geschäftsidee – unsere Kanzlei begleitet Sie bis zur Gründung und darüber hinaus. Aus einer Vielzahl bisher erfolgreich durchgeführter Existenzgründungen haben wir einen professionellen Service entwickelt. Darauf bauen wir individuell zugeschnittene Leistungsangebote auf:

  • Analyse des Vorhabens und Prüfung auf Umsatzbarkeit / Rechtsformwahl
  • Recherchen zu Förderungsmöglichkeiten
  • Die Erstellung von Planerfolgsrechnungen einschließlich der Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsplanung.
  • Beratung und Unterstützung bei der Einführung des betrieblichen Rechnungswesens, einer Preis- und Kostenkalkulation und des Controllings.

Sie beabsichtigen den Erwerb, die Übertragung, oder den Verkauf einer Immobilie – Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragen zur steuerlichen Behandlung rund um die Immobilie und unterstützen Sie bei Bankgesprächen. Gerne bewerten wir Ihre Immobilie als Grundlage für die Ermittlung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Daneben verfügen wir über besondere Kenntnisse im Bereich der Besteuerung von Ferienimmobilien. Interessiert an Ferienwohnungen-/häusern? Seit 1984 beraten wir Mandanten im Bereich der Errichtung, Veräußerung und Vermietung von Ferienimmobilien. Die Rechtsprechung der Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Ferienimmobilien hat sich in den letzten Jahren ständig geändert. An die erhoffte Steuerersparnis - neben der Rendite eines Anlageobjektes - stellt der Fiskus hohe Anforderungen. Dabei sind wesentliche Grundlagen zu beachten - u.a.:

Die Möglichkeiten der Selbstnutzung, die durchschnittlichen Vermietungstage und auch die Höhe der auf einen langen Zeitraum zu erzielenden Mieterträge. Nur so ist sichergestellt, dass auch in den Erstjahren der Vermietung entstehende Verluste steuerlich anerkannt werden.

Der Entscheidung für die Anschaffung einer Ferienimmobilie sollte eine umfassende Planung zugrunde liegen. Wir beraten Sie professionell zu folgenden grundsätzlichen Fragen:

  • Wie sieht die Renditeberechnung aus, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Ergebnisse?
  • Ferienimmobilie in Deutschland oder im Ausland?
  • Einkommensteuerliche Behandlung; Vermietung oder Gewerbebetrieb ?; Prüfung der "Einkünfteerzielungsabsicht" (Liebhaberei); Umsatzsteuer, Grunderwerbesteuer, Zweitwohnungsteuer;
  • Wie lässt sich eine Ferienimmobilie optimal vermarkten?

Kontakt

Fieseler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Niederlassung Wangerland

Middeldiek 4, 26434 Wangerland
0 176 722 299 88
jens.schake@fieseler.com


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